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Welche Betriebe/Geschäfte dürfen geöffnet bleiben
Im Zuge des erneuten Lockdowns wurden zahlreiche Geschäfte und sonstige Betriebe geschlossen. Vom zuständigen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wurde wie bereits im Frühjahr eine sog. „Positivliste“ erstellt, welche einen Überblick über die getroffenen Regelungen bietet.
Die Liste ist über folgenden Link einsehbar:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/faq_corona_krise_und_wirtschaft_20201215.pdf
Ab 09.11.2020 Stufe 3 des Rahmen- und Hygienplans gültig
Seit einigen Tagen liegt die 7-Tages-Inzidenz auch im Landkreis Rosenheim über dem Schwellenwert von 100 pro 100.000 Einwohner. Seit heute sogar über 200 pro 100.000 Einwohner.
Aus diesem Grund wird für den Landkreis Rosenheim eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Darin wird die Stufe 3 des Rahmen- und Hygieneplans angepasst an das Infektionsgeschehen im Landkreis Rosenheim ab dem 09.11.2020 angeordnet.
Insbesondere wird
- die Bildung von festen Gruppen verbindlich. Eine Durchmischung der Gruppen in Randzeiten oder für spezielle Angebote wird nicht mehr möglich sein,
- der Vorkurs Deutsch in den Kitas nur ohne Gruppendurchmischung stattfinden
- das Betreuungspersonal festen Gruppen zugeordnet werden müssen.
Die Allgemeinverfügung wird auf Homepage des Landkreises veröffentlicht (www.landkreis-rosenheim.de).
Wochenbericht Landkreis Rosenheim
Informationen über die aktuelle Lage im Landkreis Rosenheim erhalten Sie hier.
Allgemeinverfügung vom 30.10.2020
Das Landratsamt Rosenheim erlässt zum 30.10.2020 gültige Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus Covid-19:
Allgemeinverfügung vom 30.10.2020
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ab 22.04.2020 im Landkreis Rosenheim
Ab 22.04.2020 besteht im Landkreis und in der Stadt Rosenheim eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Benutzer von öffentlichen Verkehrmitteln, für Kunden aller Ladengeschäften des Einzelhandels sowie für alle Angestellten in diesen Bereichen mit direkten Kundenkontakt.
Als geeignet gilt jede textile Barriere die aufgrund Ihrer Beschaffenheit geeignet ist eine Ausbreitung von
übertragungsfähigen Tröpfchen oder deren Partikel durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern, unabhängig von bestehenden Schutzkategorien (z.B. auch selbstgeschneiderte Stoffmasken, Schals Tücher o.Ä.)
Die Bedeckung ist möglichst eng anliegend zu tragen und bei Durchfeuchtung zu wechseln. Sie sollte nicht unbewusst zurechtgezupft und regelmäßig gründlich bei 60° bis 95 °C, möglichst unmittelbar nach Nutzung, gewaschen werden. Nach dem Abnehmen der Bedeckung sollten die Hände gründlich mit Seife und Waschlotion gewaschen werden.
Bürgertelefon - häufig gestellte Fragen
Hier erhalten Sie eine Aufstellung des Landratsamt Rosenheims über häufig gestellte Fragen.
Pass- und Personalausweisrechtliche Fragen
Bei dringenden Anliegen im Bereich Pass-/Ausweisrecht setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Frau Unger telefonisch in Verbindung (Tel. 08039-9056-31). Weitere Informationen erhalten Sie vom Bayerischen Innenministerum unter folgenden Links:
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html
und
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Gemeindliche Maßnahmen und Informationen für Bürger-/innen und Unternehmen
Um Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger nur nach telefonischer Terminvereinbarung Behördengänge im Rathaus zu tätigen. Zum Schutz jeden Einzelnen kann die Gemeindeverwaltung nur mit einm Mund-Nasen-Schutz besucht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass einige Angelegenheiten über das Bürgerservice-Portal beantragt und bezahlt werden können, ohne dass dafür eine persönliche Vorsprache im Rathaus notwendig wäre. Weitere Formulare stehen unter https://www.griesstaett.de/rathaus-buergerinfo/formulare.html zur Verfügung und können ggf. heruntergeladen werden. Falls in diesen Zusammenhang Zahlungen zu tätigen sind, bitte auf folgende Bankverbindungen überweisen.
Hotlines und Links
Zu Fragen zum Corona-Virus hat das Gesundheitsamt Rosenheim eine Hotline eingerichtet. Diese ist erreichbar unter: 08031/392-5555.
Desweiteren erhalten Sie auch Informationen auf der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Gesundheitsamts Rosenheim unter www.landkreis-rosenheim.de.
Aktuelle Informationen erhalten Sie:
- auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php (hier erhalten Sie aktuelle Informationen zu Veranstaltungsverboten, Betriebsuntersagungen, Kinderbetreuung usw.)
- die von der bayerischen Staatsministerium aktuellen Allgemeinverfügungen können Sie hier nachlesen.
- auf der Seite des Gesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Welche Betriebe/Geschäfte dürfen geöffnet bleiben
Im Zuge des erneuten Lockdowns wurden zahlreiche Geschäfte und sonstige Betriebe geschlossen. Vom zuständigen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wurde wie bereits im Frühjahr eine sog. „Positivliste“ erstellt, welche einen Überblick über die getroffenen Regelungen bietet.
Die Liste ist über folgenden Link einsehbar:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/faq_corona_krise_und_wirtschaft_20201215.pdf
Informationen für Unternehmen
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen durch Überbrückungshilfen und die November-Corona-Hilfe. Anträge und Informationen erhalten Sie über folgenden Link: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Das Bayerische Wirtschaftsministerium stellt für Unternehmen und Betriebe Informationen im Zusammenhang mit der Coronakrise sowie die Verfgügung stehenden Leistungen zur Unterstützung unter www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ bereit. Anfragen hierzu können per Email an die Hotline coronavirus-info@stmwi.bayern.de gestellt werden.
Gemeinde Griesstätt
Innstraße 4
83556 Griesstätt
Telefon: | 08039/9056-0 |
Fax: | 08039/9056-20 |
E-Mail: | info@griesstaett.de |
Web: | www.griesstaett.de |

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