Bild Panorama Gemeinde Griesstätt

Aktuelles in Griesstätt

Im Jahr 2022 betrug die Scheidungsrate in Deutschland 35,5 %, jede dritte Ehe wird geschieden.
Kinder sind oft die Leidtragenden, weil sie emotional tief betroffen sind und die Trennung ihrer Eltern als Verlust der familiären Einheit und Sicherheit erleben können. In diesen herausfordernden Situationen ist es wichtig, die Kinder, die Jugendlichen, aber auch die Eltern gut zu stützen und zu begleiten.

Im Sommer bietet die Caritas Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle in Rosenheim wieder einen KIB-Kurs für Elternteile an, die sich getrennt haben. Er richtet sich an Eltern, die sich nach einer Trennung folgende Fragen stellen:

  • Was ist für meine Kinder in der gegenwärtigen Situation wichtig?
  • Wie kann ich bei hohem Stresspegel eine gute Beziehung zu meinem Kind pflegen?
  • Wie trage ich dazu bei, dass mein Kind sich trotz Trennung/Scheidung gut entwickelt?
  • Wie kann ich dabei auch noch gut für mich selbst sorgen?
  • Was kann ich zu einer guten Kommunikation mit dem anderen Elternteil beitragen?

Diese und andere wichtige Fragen sind Thema im KIB-Kurs (www.kinder-im-blick.de). In dem Gruppenangebot bekommen Eltern wichtige Informationen und haben die Möglichkeit, Gelerntes praktisch auszuprobieren und sich mit Müttern und Vätern in ähnlichen Situationen auszutauschen.

Der Kurs findet 8 x donnerstagsvormittags statt und wird von Inken Sievers und Stefanie Speicher geleitet. Insgesamt können 8 Elternteile teilnehmen (Mütter und Väter, nicht ein Elternpaar gemeinsam), die ein Kind im Alter von mind. 3 Jahren und regelmäßig Kontakt zum Kind haben).
Kostenbeitrag 80 € (Ermäßigung bei finanziellen Engpässen möglich).

Aktuell stellen wir die Gruppe zusammen und laden Interessierte zu Vorgesprächen ein. Entsprechend den Bedürfnissen der Teilnehmenden findet der Kurs dann vor oder nach den Sommerferien statt.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (Tel. 08031 – 203740)

Caritas Zentren in Stadt und Landkreis Rosenheim
www.caritas-nah-am-naechsten.de

Sonstiges

Die Urlaubsreise ist schon geplant oder gebucht? Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder noch gültig sind.

Gemeinde

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Freilegung eines bereits fertig gestellten Glasfaser-Hausanschlusses sowohl in Bauabschnitt I, im laufenden Bauabschnitt II und im zukünftigen dritten Bauabschnitt schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Griesstätt zu beantragen ist und von dieser genehmigt sein muss. Wenn diese Vorgehensweise nicht eingehalten wird, beziehungsweise keine schriftliche Genehmigung der Gemeinde zur Freilegung vorliegt, weisen wir darauf hin, dass durch eigenständig aufgedeckte Glasfaser-Hausanschlüsse die Gewährleistung des beauftragten Tiefbauunternehmens erlischt. Dadurch erfolgt ein Haftungsübergang auf die Person/die Firma, die den Hausanschluss freigelegt hat. Sollte das Leerrohr beim Einblasen des Glasfaserkabels nicht durchgängig sein, müssen die in diesem Zusammenhang entstehenden Mehrkosten, zur Herstellung der vollständigen Durchgängigkeit des Leerrohres durch den Hauseigentümer getragen werden.
Bei Bedenken zur Ausführung des fertiggestellten Glasfaser-Hausanschlusses, bitten wir um schriftliche Begründung an die Gemeindeverwaltung Griesstätt.

Gemeinde
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